Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Persönliche Vorsprache und Antragstellung der Sorgeberechtigten mit Personalausweis oder Reisepass, Unterschrift der Erziehungsberechtigten vor Behörde notwendig, Fertigstellung nach Vereinbarung.
Leistungsbeschreibung
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente der Person, die für das Kind einen Kinderreisepass beantragt
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) und Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV). Genaue Auskunft hierzu erteilt auch die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses muss das Kind anwesend sein.
Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de/ abrufen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde freigegeben durch das Thüringer Innenministerium, Stand 03.09.2012.
Notwendige Unterlagen
- alter Kinderausweis oder Geburtsurkunde des Kindes
- 1 biometrisches Passbild
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Gebühren
- 13 Euro
Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden 6,00 Euro berechnet.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtMarkt 1
07338 Leutenberg
Frau Silvia Ziermann
Zimmer: 2
Markt 1
07338 Leutenberg
(036734) 231-0
(036734) 23126