Grundsteuer
Allgemeine Informationen
Informationen zur Grundsteuerreform unter folgendem Link http://grundsteuer.thueringen.de
Steuerzahlungstermin für Grundsteuer
- 1. Quartal 15. Februar
- 2. Quartal 15. Mai
- 3. Quartal 15. August
- 4. Quartal 15. November
Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Personenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto bei der Keissparkasse Saalfeld-Rudolstadt, Bankleitzahl 830 503 03, Kontonummer 140 zu überweisen. Aus Kostengründen werden für die Überweisung der Grundsteuerraten keine Zahlscheine durch die Stadtverwaltung verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, der Steuerabteilung im Rathaus eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen vom Konto des Steuerpflichtigen zu erteilen.
Ansprechpartner
SteuernMarkt 1
07338 Leutenberg
Frau Anja Plewnia
Zimmer: 9
Markt 1
07338 Leutenberg
(036734) 231-21
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