Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr - Widerspruch
Allgemeine Informationen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Gemäß § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz übermittelt das Einwohnermeldeamt jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtMarkt 1
07338 Leutenberg
Frau Silvia Ziermann
Zimmer: 2
Markt 1
07338 Leutenberg
(036734) 231-0
(036734) 23126