Keine Anwendung des § 2 b Umsatzsteuergesetz
Wir möchten alle Garagen- und Grundstücksmieter darüber informieren, dass die Erhebung von 19 % Umsatzsteuer ab dem 01.10.2023 hinfällig ist. Die Anwendung des § 2 b Umsatzsteuergesetz wurde durch das zuständige Bundesministerium um 2 weitere Jahre verschoben. Erst ab dem 01.01.2025 werden die Verträge dahingehend geändert, dass zu den vereinbarten Entgelten die gültige Umsatzsteuer zu zahlen ist. Im Jahr 2024 erhalten alle Mieter eine entsprechende Vertragsänderung. Wir bitten um Kenntnisnahme. An den vertraglich vereinbarten Entgelten wird sich damit vorerst nichts ändern. Bitte nehmen Sie keine Änderungen bei den Überweisungen vor.
Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
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