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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit:

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Die Erklärung für die Barrierefreiheit gilt für die Website und mobile Anwendung der Gemeinde Leutenberg unter www.leutenberg.de.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinie und Verordnungen mit Unterschriften eingescannt.

Andere Probleme: Wir sind bemüht, Unterseiten mit Tabellen, Bildern und sonstigen Darstellungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 25.04.2024 erstellt.

 

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in der Website/mobilen Anwendung mitteilen oder informieren? Für Ihre Rückmeldung können Sie das Formular "Feedback" benutzen oder Sie kontaktieren uns telefonisch unter 036734/2310. Feedback zur Barrierefreiheit

Wir sind bestrebt, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten und umzusetzen.

 

Durchsetzungsverfahren:

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die o.g. Kontakte keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbelegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und die Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/.

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter